Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der alvionquastre GmbH, Kantstraße 67A, 10627 Berlin (nachfolgend "alvionquastre") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Audit-Dienstleistungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von alvionquastre sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch alvionquastre zustande.
2.3 Eine über die Website oder per E-Mail eingereichte Anfrage stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3. Leistungserbringung
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen alvionquastre und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich dieser AGB und etwaiger Leistungsbeschreibungen.
3.2 alvionquastre ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.3 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von alvionquastre schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alvionquastre alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten.
4.3 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Koordination mit alvionquastre zuständig und entscheidungsbefugt ist.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist alvionquastre berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
6.2 alvionquastre verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung von alvionquastre, die unter Datenschutzerklärung eingesehen werden kann.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 alvionquastre gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.
7.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3 alvionquastre haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
7.4 Im Übrigen ist die Haftung von alvionquastre für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.5 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet alvionquastre nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle von alvionquastre erstellten Dokumente, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
8.2 Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
8.3 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von alvionquastre.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen alvionquastre und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2023